Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Hundsmühlen – südlich Diedrich-Dannemann-Straße“ für eine Fläche im Bereich der Kindertagesstätte; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

30.10.2024


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 04.10.2023 beschlossen, das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Hundsmühlen – südlich Diedrich-Dannemann-Straße“ für eine Teilfläche im Bereich der Kindertagesstätte durchzuführen. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Umwandlung der festgesetzten öffentlichen Grünfläche, um diese künftig zur Erweiterung der Außenfläche der angrenzenden Kindertagesstätte zu nutzen. Hierdurch sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den Erfahrungs- und Erlebnisraum der Kinder beim Spiel im Freien zu vergrößern. Der vorhandene Baumbestand soll dabei erhalten bleiben. Der Geltungsbereich ist in der nebenstehenden Grafik ersichtlich. 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.